Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 19. Juli 2026
SO-MIETEN KLG Eventlocation und Mietprodukte
**Vermieter:**
SO-MIETEN KLG
Nordstrasse 1
4542 Luterbach
**Eventlocation / Mietobjekt:**
Schützenweg 16
4542 Luterbach
**Telefon:** +41 76 715 59 20
**E-Mail:** info@so-mieten.ch
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1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen SO-MIETEN KLG und dem Mieter im Zusammenhang mit der Vermietung der Eventlocation, Infrastruktur, Mobiliar, Technik, Spielgeräten, Zusatzleistungen, einzelnen Mietprodukten und Inventar.
1.2 Diese AGB werden dem Mieter vor dem Vertragsabschluss zugänglich gemacht. Mit einer verbindlichen Buchung, der elektronischen oder schriftlichen Annahme einer Offerte oder der Durchführung einer Zahlung erklärt sich der Mieter mit diesen AGB einverstanden. Eine blosse Anfrage, Produktauswahl oder Übermittlung des Anfrageformulars begründet noch keinen Vertrag und keine Reservation.
1.3 Abweichende Bedingungen des Mieters gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Vermieters.
1.4 Individuelle schriftliche Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.
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2. Vertragsparteien
**Vermieter:**
SO-MIETEN KLG, Nordstrasse 1, 4542 Luterbach
**Mieter:**
Die buchende natürliche oder juristische Person gemäss Vertrag, Buchung oder Rechnung.
2.1 Die buchende Person bestätigt, zum Vertragsabschluss berechtigt zu sein.
2.2 Mehrere Mieter haften solidarisch.
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3. Vertragsabschluss / Anfrage / Buchung
3.1 Produktdarstellungen, Preisangaben, unverbindliche Berechnungen und Auswahlmöglichkeiten auf der Website dienen der Information und stellen noch keine verbindliche Offerte dar. Anfragen über die Website begründen keine Reservation und keinen Anspruch auf Verfügbarkeit.
3.2 Von SO-MIETEN KLG individuell ausgestellte Offerten sind während 15 Kalendertagen ab Ausstellungsdatum gültig, sofern in der Offerte keine andere Gültigkeitsdauer angegeben ist.
3.3 Mit der elektronischen Annahme über die dafür vorgesehene Annahmefunktion oder mit einer ausdrücklichen schriftlichen Annahme innerhalb der Gültigkeitsdauer nimmt der Kunde die Offerte verbindlich an. Damit kommt der Vertrag zustande.
3.4 Nach der Annahme wird aus der Offerte eine Rechnung erstellt. Die Rechnungsstellung dokumentiert den bereits zustande gekommenen Vertrag und begründet keine neue oder zusätzliche Annahmefrist.
3.5 Eine nach Ablauf der Gültigkeitsdauer erklärte Annahme gilt als neue Anfrage und wird nur verbindlich, wenn SO-MIETEN KLG diese erneut ausdrücklich bestätigt.
3.6 Der Kunde ist verpflichtet, vor der Annahme insbesondere Mietgegenstand, Miettermin, Lieferadresse, Menge, Preis, Lieferkosten, Zusatzleistungen und Kontaktdaten zu kontrollieren. Mit der Annahme bestätigt er die Richtigkeit der aufgeführten Angaben.
3.7 Soweit eine direkte Online-Buchung angeboten wird, kommt der Vertrag mit Abschluss des eindeutig als verbindlich bezeichneten Buchungsvorgangs und der elektronischen Buchungsbestätigung zustande.
3.8 SO-MIETEN KLG kann unverbindliche Anfragen vor dem Vertragsabschluss ablehnen, insbesondere bei fehlender Verfügbarkeit, Sicherheitsbedenken, Falschangaben, Bonitätsrisiken oder früheren Vertragsverletzungen.
3.9 Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von SO-MIETEN KLG schriftlich oder elektronisch bestätigt wurden.
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4. Mietobjekt / Leistungsumfang
4.1 Vermietet wird ausschliesslich der schriftlich bestätigte Leistungsumfang.
4.2 Die Eventlocation befindet sich am Schützenweg 16, 4542 Luterbach.
4.3 Bilder, Inserate, Webseiten, Social-Media-Inhalte und Visualisierungen dienen nur der Veranschaulichung.
4.4 Der Vermieter ist berechtigt, Inventar, Mobiliar oder Geräte durch gleichwertige Alternativen zu ersetzen, sofern dies zumutbar ist.
4.5 Nicht ausdrücklich zugesicherte Leistungen sind nicht Vertragsbestandteil.
4.6 Die auf der Website angezeigte Verfügbarkeit einzelner Mietprodukte ist unverbindlich. Die verbindliche Prüfung erfolgt vor Ausstellung beziehungsweise Bestätigung der Offerte.
4.7 Kann ein verbindlich gebuchtes und separat verrechnetes Mietprodukt aus Gründen, die der Kunde nicht zu vertreten hat, nicht bereitgestellt werden, kann SO-MIETEN KLG ein zumutbares gleichwertiges Ersatzprodukt anbieten. Wird kein Ersatz angeboten oder lehnt der Kunde einen nicht gleichwertigen Ersatz berechtigterweise ab, wird der Preis des betroffenen Mietprodukts zurückerstattet.
4.8 Die vorübergehende Nichtverfügbarkeit eines nicht separat verrechneten, nebensächlichen oder freiwillig bereitgestellten Inventargegenstands berechtigt nicht zur Auflösung der gesamten Location-Buchung, sofern die vereinbarte Hauptleistung weiterhin vertragsgemäss genutzt werden kann.
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5. Mietdauer / Zutritt / Zeitüberschreitung
5.1 Die Mietdauer richtet sich nach der Buchungsbestätigung.
5.2 Zutritt vor Mietbeginn oder Nutzung nach Mietende ist nur mit vorgängiger Zustimmung des Vermieters erlaubt.
5.3 Jede angefangene Zusatzstunde kann separat verrechnet werden.
5.4 Verspätete Rückgabe oder verzögerte Räumung berechtigt zur Belastung von Mehrkosten, Personalaufwand, Zusatzreinigung und Folgeschäden aus Anschlussbuchungen.
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6. Preise / Zahlungsbedingungen
6.1 Es gelten die in der angenommenen Offerte, Buchungsbestätigung oder Rechnung aufgeführten Preise in Schweizer Franken.
6.2 Nach der verbindlichen Annahme einer Offerte wird eine Rechnung über den vereinbarten Gesamtbetrag erstellt. Der vollständige Rechnungsbetrag ist innerhalb von 24 Stunden ab Annahme der Offerte online zu bezahlen, sofern schriftlich keine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde.
6.3 Die Annahme der Offerte ist verbindlich. Das Ausbleiben der Zahlung gilt nicht als Stornierung und hebt den abgeschlossenen Vertrag nicht automatisch auf.
6.4 Die Zahlung erfolgt über die in der Rechnung oder im Online-Zahlungsbereich angebotenen Zahlungsmethoden. Dazu gehören derzeit insbesondere Kreditkarte, Apple Pay, Google Pay und TWINT. SO-MIETEN KLG kann die verfügbaren Zahlungsmethoden jederzeit anpassen.
6.5 Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn sie vom eingesetzten Zahlungsdienstleister erfolgreich bestätigt wurde. Abgebrochene, abgelehnte, stornierte oder lediglich vorgemerkte Zahlungsvorgänge gelten nicht als vollständige Zahlung.
6.6 Wird der Rechnungsbetrag nicht innerhalb der Zahlungsfrist bezahlt, ist SO-MIETEN KLG berechtigt, Leistungen, Schlüsselübergaben, Lieferungen und die Bereitstellung der Mietgegenstände bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten.
6.7 Bleibt die Zahlung auch nach einer elektronischen oder schriftlichen Zahlungsaufforderung und einer angemessenen Nachfrist aus, kann SO-MIETEN KLG die Buchung aufheben und den Termin oder die Mietgegenstände anderweitig vergeben. Geschuldete Stornierungs-, Ausfall- oder Schadenersatzansprüche gemäss diesen AGB bleiben vorbehalten.
6.8 Bei Zahlungsverzug können der gesetzliche Verzugszins sowie angemessene und tatsächlich verursachte Mahn-, Betreibungs- und Inkassokosten verlangt werden.
6.9 Eine vereinbarte Kaution ist zusätzlich zum Rechnungsbetrag bis zu dem in der Rechnung oder Buchungsbestätigung genannten Zeitpunkt zu bezahlen. Ohne vollständige Kautionszahlung kann die Schlüssel- oder Warenübergabe verweigert werden.
6.10 Rückerstattungen erfolgen nach Möglichkeit über das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel. Bearbeitungszeiten der beteiligten Banken und Zahlungsdienstleister liegen ausserhalb des Einflussbereichs von SO-MIETEN KLG.
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7. Kaution
7.1 Die Kaution dient als Sicherheit für sämtliche Ansprüche des Vermieters.
7.2 Die Kaution kann insbesondere verwendet werden für:
* Schäden
* Zusatzreinigung
* Entsorgung
* Inventarverlust
* Mehrstunden
* Schlüsselverlust
* Fehlalarme
* Vertragsverletzungen
* Gebühren und Bussen
7.3 Die Rückzahlung erfolgt nach angemessener Kontrolle der Eventlocation, Mietprodukte und des Inventars.
7.4 Der Vermieter darf sämtliche Forderungen mit der Kaution verrechnen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
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8. Pflichten des Mieters
8.1 Der Mieter nutzt die Eventlocation, Mietprodukte und Infrastruktur sorgfältig, gesetzeskonform und rücksichtsvoll.
8.2 Der Mieter ist verantwortlich für sämtliche Gäste, Kinder, Künstler, DJs, Caterer, Lieferanten, Dienstleister und Hilfspersonen.
8.3 Der Mieter sorgt für Ordnung, Sicherheit und Einhaltung aller Vorgaben.
8.4 Weisungen des Vermieters oder dessen Vertretern ist Folge zu leisten.
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9. Personenzahl / Überbelegung
9.1 Die vereinbarte maximale Personenzahl ist verbindlich.
9.2 Bei Überschreitung darf der Vermieter:
* Zutritt verweigern
* Zusatzkosten verlangen
* Sicherheitsmassnahmen anordnen
* den Anlass abbrechen
9.3 Eine Rückerstattung ist in diesem Fall ausgeschlossen.
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10. Lärm / Nachbarschaft / Behörden
10.1 Gesetzliche Ruhezeiten und behördliche Vorgaben sind einzuhalten.
10.2 Musiklautstärke ist auf Verlangen zu reduzieren.
10.3 Polizeieinsätze, Beschwerden, Verwaltungskosten oder Bussen infolge des Events trägt der Mieter, soweit diese durch ihn, seine Gäste oder Hilfspersonen verursacht wurden.
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11. Feuer / Rauch / Sicherheit
11.1 In der gesamten Eventlocation ist offenes Feuer verboten.
11.2 Verboten sind insbesondere:
* Feuerwerk
* Wunderkerzen
* Kerzen
* Teelichter
* Fackeln
* Laternen mit Flamme
* Pyrotechnik
* Rauchfackeln
* Grill- oder Gasgeräte ohne Bewilligung
11.3 Rauchen ist nur in ausdrücklich erlaubten Aussenbereichen gestattet.
11.4 Rauchmelder, Feuerlöscher, Notausgänge und Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht blockiert, entfernt, deaktiviert oder manipuliert werden.
11.5 Kosten aus Fehlalarmen, Feuerwehreinsätzen, Schäden oder Sicherheitsverstössen trägt der Mieter.
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12. Dekoration / Aufbauten
12.1 Dekoration ist nur zulässig, sofern keine Schäden entstehen.
12.2 Ohne Zustimmung verboten sind insbesondere:
* Bohren
* Schrauben
* Nägel
* starke Kleber
* Farbmittel
* schwer entfernbare Dekoration
* Konfetti mit Spezialreinigung
12.3 Entfernung von Rückständen und Schäden wird verrechnet.
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13. Technik / Infrastruktur / Geräte
13.1 Sämtliche Technik ist sachgemäss zu verwenden.
13.2 Eigenmächtige Änderungen an Strom, Internet, Lautsprechern, Beamer oder Installationen sind untersagt.
13.3 Für Störungen ausserhalb des Einflussbereichs des Vermieters, insbesondere Netzausfall, Providerprobleme, höhere Gewalt oder unvorhersehbare Defekte, besteht kein Anspruch auf Schadenersatz, soweit gesetzlich zulässig.
13.4 Der Mieter haftet für Schäden infolge unsachgemässer Bedienung.
13.5 Für Ausfälle, Defekte oder Nichtverfügbarkeit einzelner Spiel- und Unterhaltungsgeräte infolge externer Vermietung, Wartung, Reparatur oder unvorhersehbarer Ereignisse haftet der Vermieter nicht, soweit kein vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten vorliegt.
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14. Lieferung / Abholung von einzelnen Mietprodukten
14.1 Sofern einzelne Mietprodukte unabhängig von der Eventlocation gemietet werden, gelten die nachfolgenden Liefer- und Abholbedingungen.
14.2 Massgebend für die Lieferkosten ist die von SO-MIETEN KLG ermittelte einfache Fahrstrecke auf der Strasse vom Ausgangsort Nordstrasse 1, 4542 Luterbach, bis zur angegebenen Lieferadresse. Es handelt sich nicht um einen geografischen Luftlinienradius.
14.3 Beträgt die ermittelte einfache Fahrstrecke höchstens 10 km, sind die Lieferung und die spätere Abholung im Mietpreis enthalten.
14.4 Ab einer einfachen Fahrstrecke von 11 km wird die vollständige, auf den nächsten ganzen Kilometer aufgerundete Fahrstrecke verrechnet. Es wird nicht nur der über 10 km hinausgehende Anteil berechnet.
14.5 Die Lieferkosten berechnen sich aus der aufgerundeten einfachen Fahrstrecke, multipliziert mit vier Fahrstrecken und CHF 1.00 pro Kilometer. Die vier Fahrstrecken umfassen die Hinfahrt und Rückfahrt für die Lieferung sowie die Hinfahrt und Rückfahrt für die spätere Abholung. Die im Anfrageformular angezeigte Berechnung ist unverbindlich; massgebend ist der in der angenommenen Offerte bestätigte Betrag.
14.6 Der Mieter ist verpflichtet, die Mietprodukte zum vereinbarten Zeitpunkt vollständig, sauber und im Zustand wie erhalten zurückzugeben.
14.7 Der Mieter ist dafür verantwortlich, vor der Buchung sicherzustellen, dass die Mietprodukte am gewünschten Einsatzort angeliefert, platziert und wieder abgeholt werden können. Dazu gehören insbesondere ausreichend breite Türen, Durchgänge, Treppenhäuser, Lifte, Zufahrten sowie genügend Platz am Aufstellort.
14.8 Ist eine Lieferung, Platzierung oder Abholung aufgrund baulicher Gegebenheiten, fehlender Zugänglichkeit, zu schmaler Türen, Treppenhäuser, Lifte, blockierter Zufahrten oder ähnlicher Umstände nicht oder nur mit erheblichem Mehraufwand möglich, trägt der Mieter die daraus entstehenden Kosten.
14.9 Kann ein Mietprodukt aus solchen Gründen nicht am gewünschten Ort aufgestellt werden, gilt die Lieferung als ordnungsgemäss versucht. Eine Rückerstattung oder Preisreduktion ist ausgeschlossen, sofern der Umstand nicht durch SO-MIETEN KLG verursacht wurde.
14.10 SO-MIETEN KLG ist nicht verpflichtet, Mietprodukte zu zerlegen, durch Fenster, Balkone oder andere ungeeignete Zugänge zu transportieren oder besondere Hebe-, Montage- oder Spezialarbeiten auszuführen. Solche Leistungen erfolgen nur nach vorgängiger Vereinbarung und können separat verrechnet werden.
14.11 Allfällige Zusatzaufwände, Wartezeiten, erschwerte Zufahrten, zusätzliche Fahrten oder besondere Lieferbedingungen können separat verrechnet werden.
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15. Reinigung / Entsorgung / Rückgabe
15.1 Die Eventlocation ist besenrein zurückzugeben.
15.2 Dazu gehören insbesondere:
* grobe Reinigung
* Abfallentsorgung
* Mobiliar zurückstellen
* Dekoration entfernen
* persönliche Gegenstände mitnehmen
15.3 Zusätzlicher Aufwand wird nach Aufwand verrechnet.
15.4 Zurückgelassene Gegenstände dürfen entsorgt, gelagert oder entfernt werden. Die Kosten gehen zulasten des Mieters.
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16. Schäden / Inventarverlust
16.1 Schäden sind unverzüglich zu melden.
16.2 Beschädigtes, fehlendes oder unbrauchbares Inventar wird verrechnet nach:
* Reparaturkosten
* Reinigungskosten
* Wiederbeschaffungswert
* Neuwert, falls Ersatz nicht anders möglich ist
16.3 Der Entscheid über Reparatur oder Ersatz liegt beim Vermieter.
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17. Schlüssel / Zutrittssysteme
17.1 Übergebene Schlüssel, Codes oder Zutrittsmittel dürfen nicht kopiert oder weitergegeben werden.
17.2 Bei Verlust haftet der Mieter für:
* Ersatzschlüssel
* Zylinderwechsel
* Sicherheitsmassnahmen
* Administrationskosten
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18. Stornierung / Rücktritt bei Eventlocation
18.1 Stornierungen für die Eventlocation müssen schriftlich erfolgen.
18.2 Es gelten folgende Stornierungskosten:
* bis 14 Tage vor dem Event: kostenlos
* 7 bis 13 Tage vor dem Event: 50 % des vereinbarten Gesamtbetrags
* weniger als 7 Tage vor dem Event: 100 % des vereinbarten Gesamtbetrags
18.3 Bereits entstandene Fremd- oder Sonderkosten werden zusätzlich verrechnet.
18.4 Massgebend ist der Eingang der schriftlichen Mitteilung beim Vermieter.
18.5 Bereits bezahlte Beträge werden nach Abzug der gemäss diesem Abschnitt geschuldeten Stornierungskosten sowie nachweisbarer Fremd- und Sonderkosten über das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel zurückerstattet, soweit dies technisch möglich ist.
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19. Stornierung bei einzelnen Mietprodukten
19.1 Für einzelne Mietprodukte, die unabhängig von der Eventlocation gemietet und dem Kunden geliefert oder zur Verfügung gestellt werden, gelten folgende Stornierungsbedingungen.
19.2 Eine Stornierung ist bis 30 Tage vor dem vereinbarten Miettermin kostenfrei möglich.
19.3 Bei einer Stornierung weniger als 30 Tage vor dem Miettermin werden 50 % des vereinbarten Gesamtpreises in Rechnung gestellt.
19.4 Erfolgt die Stornierung am Tag des Miettermins oder erscheint der Kunde nicht bzw. kann die Übergabe aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht stattfinden, wird der volle Gesamtbetrag in Rechnung gestellt.
19.5 Bereits entstandene Liefer-, Vorbereitungs-, Fremd- oder Sonderkosten können zusätzlich verrechnet werden.
19.6 Massgebend ist der Eingang der schriftlichen Stornierung bei SO-MIETEN KLG.
19.7 Bereits bezahlte Beträge werden nach Abzug der gemäss diesem Abschnitt geschuldeten Stornierungskosten sowie nachweisbarer Liefer-, Vorbereitungs-, Fremd- und Sonderkosten über das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel zurückerstattet, soweit dies technisch möglich ist.
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20. Sofortiger Abbruch / Ausserordentliche Kündigung
Der Vermieter darf den Anlass jederzeit sofort beenden bei:
* Gesetzesverstössen
* Gewalt
* Überbelegung
* massivem Lärm
* Sicherheitsrisiken
* Sachbeschädigung
* Nichtzahlung
* Täuschung bei Buchung
* Missachtung von Weisungen
Eine Rückerstattung ist ausgeschlossen. Schadenersatz bleibt vorbehalten.
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21. Haftung des Vermieters
21.1 Der Vermieter haftet nur für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte direkte Schäden, soweit gesetzlich zulässig.
21.2 Jede Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, abgesagte Veranstaltungen, Datenverlust, Garderobe, Fahrzeuge, eingebrachte Gegenstände oder Handlungen Dritter wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
21.3 Zwingende gesetzliche Haftung bleibt vorbehalten.
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22. Haftung des Mieters / Freistellung
22.1 Der Mieter haftet vollumfänglich für alle durch ihn, seine Gäste oder Hilfspersonen verursachten Schäden, Kosten und Ansprüche.
22.2 Der Mieter stellt den Vermieter von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit dem Event oder der Nutzung von Mietprodukten entstehen.
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23. Höhere Gewalt
Bei Ereignissen ausserhalb zumutbarer Kontrolle des Vermieters, insbesondere Naturereignissen, Stromausfall, behördlichen Verboten, Pandemiemassnahmen, Unruhen oder Krieg, kann der Vermieter Leistungen anpassen, verschieben oder vom Vertrag zurücktreten. Bereits erbrachte Leistungen bleiben geschuldet.
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24. Datenschutz und Zahlungsabwicklung
24.1 Personendaten werden insbesondere zur Bearbeitung von Anfragen, Vertragsabwicklung, Kommunikation, Rechnungsstellung, Zahlungsabwicklung, Lieferung, Sicherheit und Erfüllung gesetzlicher Pflichten bearbeitet.
24.2 Onlinezahlungen werden über externe Zahlungsdienstleister abgewickelt. Je nach gewählter Zahlungsmethode können die für die Zahlung erforderlichen Daten insbesondere an Wix Payments, den für TWINT angebundenen Zahlungsdienstleister PEND, Kreditkartenunternehmen, Banken, Apple Pay, Google Pay oder TWINT übermittelt werden.
24.3 Für die Zahlungsabwicklung können ergänzend die Geschäfts- und Datenschutzbestimmungen des jeweils gewählten Zahlungsdienstleisters gelten.
24.4 Weitere Angaben zur Bearbeitung von Personendaten befinden sich in der auf der Website veröffentlichten Datenschutzerklärung.
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25. Änderungen der AGB
Der Vermieter kann diese AGB jederzeit ändern. Für bestehende Buchungen gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Version.
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26. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine rechtlich zulässige Regelung mit möglichst gleichem wirtschaftlichem Zweck.
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27. Gerichtsstand / Anwendbares Recht
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
Soweit gesetzlich zulässig ist Gerichtsstand Solothurn, Kanton Solothurn.
Stand: 19. Juli 2026